Erste Schritte im Trauerfall.

Diese Anrufe müssen Sie tätigen. Diese Dokumente benötigen Sie

Wir kümmern uns darum, dass alles nach Ihren Wünschen abläuft:

  • telefonisch an 365 Tagen rund um die Uhr

  • für die Überführung vom Sterbeort zu unseren unternehmenseigenen Kühlräumen

  • für weitere Überführungen zum Friedhof/Krematorium innerhalb Berlins, bundesweit sowie vom und ins Ausland

  • für eine umfassende Beratung, in unseren Besprechungsräumen oder bei Ihnen zu Hause

  • für eine persönliche Abschiednahme in unserem Abschiedsraum

Sterbefall

Zu Hause

Tritt der Todesfall zu Hause ein, muss zuerst ein Arzt verständigt werden, damit er den Tod bescheinigt (Todesbescheinigung).

Versuchen Sie zunächst den zuständigen Hausarzt zu erreichen. Ist das nicht möglich, informieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst vor Ort Telefon (030) 31 00 31 (Berlin) oder Telefon 116 117.

Benachrichtigen Sie anschließend das Bestattungsunternehmen. Die Mitarbeiter der Firma HAFEMEISTER Bestattungen sind unter der Telefonnummer (030) 333 40 46 Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr, für Sie erreichbar. In dieser schwierigen Situation können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und unseren umfangreichen Service verlassen.

  • Wir übernehmen die Einbettung und überführen die/den Verstorben(e) in unsere unternehmenseigenen Kühlräume.
  • Wir beraten Sie in unseren Besprechungsräumen oder bei Ihnen zu Hause. Aus unserem umfangreichen Angebot stellen Sie die Beerdigung nach Ihren individuellen Wünschen und Möglichkeiten zusammen.
  • Wir erledigen für Sie die erforderlichen Behördengänge. Hierzu benötigen wir einige Dokumente

Sie können diesen Leitfaden auch als Merkblatt herunterladen und ausdrucken.

Sterbefall

Im Krankenhaus

Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Seniorenheim eingetreten, benachrichtigt das Personal den Arzt und die Ausstellung der Todesbescheinigung wird veranlasst.

Sie als Hinterbliebener bestimmen, welches Bestattungsinstitut mit der Beerdigung beauftragt werden soll.

Die Firma HAFEMEISTER Bestattungen können Sie unter der Telefonnummer (030) 333 40 46 Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr, erreichen.

  • Für das Beratungsgespräch, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, nehmen wir uns genügend Zeit, um mit Ihnen alle Fragen und Einzelheiten für die Beerdigung zu klären.
  • Wir erledigen für Sie die erforderlichen Behördengänge. Hierzu benötigen wir einige Dokumente.

Sie können diesen Leitfaden auch als Merkblatt herunterladen und ausdrucken.

Sterbefall

mit Inanspruchnahme der Polizei

Es gibt Todesumstände (z.B. bei einem Unfall oder bei unklaren Todesumständen) bei denen der Arzt die Polizei informieren muss.

Die Polizei ruft nach ihren Ermittlungen vor Ort zunächst einen Überführungsdienst. Dieses Unternehmen ist lediglich Erfüllungsgehilfe für die Polizei und stellt den Transport zur Rechtsmedizin sicher.

Sie als Hinterbliebener bestimmen aber trotzdem, welches Bestattungsunternehmen mit der Beerdigung beauftragt werden soll.

Die Firma HAFEMEISTER Bestattungen können Sie unter der Telefonnummer (030) 333 40 46 Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr, erreichen.

Sterbefall

Im Ausland

Tritt ein Todesfall im Ausland, z.B. bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise ein, sind viele Schritte zu beachten, damit der/die Verstorbene zurück in das Heimatland überführt werden kann.

Wir helfen Ihnen sofort die nächsten Schritte zu planen, auch wenn Sie sich selbst noch im Ausland befinden sollten. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer + 49 (0) 30 333 40 46.

Benötigte Dokumente

Wir erledigen für Sie die erforderlichen Behördengänge. Hierzu benötigen wir einige Dokumente von Ihnen. Sollten ein Dokument nicht vorliegen, sind wir Ihnen gerne bei der Organisation behilflich.

  • Todesbescheinigung (falls der Tod zu Hause eingetreten ist)
  • Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen und des Auftraggebers
  • bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde, Stammbuch
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Sterbeeintrag im Familienbuch
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit rechtskräftigen Urteil
  • bei ausländischen Personenstandsurkunden: Beglaubigte Übersetzung der Urkunde
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Rentennummer/n
  • Versicherungspolicen von Sterbegeld-, Unfall- und/oder Lebensversicherungen
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Bestattungsvorsorgevertrag
  • Grabdokumente, falls bereits eine Familiengrabstelle vorhanden ist

Sie können diesen Leitfaden auch als Merkblatt herunterladen und ausdrucken.

Erledigung von Formalitäten

Im Trauerfall entlasten wir die Angehörigen und übernehmen den Schriftwechsel mit den Behörden, Ämtern, Sozialversicherungen sowie privaten Versicherungsträgern.

  • Abmeldung der Krankenkasse und der Rente
  • Beantragung der 3-monatigen Renten-Vorschusszahlungen für Witwen und Witwer
  • Anforderung fälliger Beträge aus Sterbegeld- und Lebensversicherungen, Überwachung der Zahlungseingänge
  • falls erforderlich: Koordination mit dem Konsulat oder Übersetzungsbüros
  • Organisation und Formalitätenerledigung bei nationalen und internationalen Überführungen des/r Verstorbenen

Mit dem passwortgeschützten Zugang zum Kunden-Center können die Angehörigen selbständig weitere Abmeldungen und Ummeldungen z.B. bei der Telekom, GEZ, Handyverträgen, Energieversorgern, ADAC etc. bequem vom Tablet oder PC online durchführen.